Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der Hundeschule Hürm
§ 1 – Teilnahme
1. Die Anmeldung des Teilnehmers erfolgt schriftlich mittels des im Vereinshaus der Hundeschule Hürm aufliegenden Anmeldeformulars oder über die Website der Hundeschule Hürm (www-hundeschule-huerm.at) mittels des Online Anmeldeformulars und wird mit Eingang beim Veranstalter für den Teilnehmer verbindlich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen Impfschutz verfügen. Darüber hinaus versichert der Teilnehmer, dass sein Hund frei ist von ansteckenden Krankheiten.
3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor der ersten Unterrichts- oder Therapiestunde den Trainer oder Therapeuten über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren.
4. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Gruppe besteht nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer/Hunde aus triftigen Gründen von Unterrichtsstunden auszuschließen. Des Weiteren behält er sich vor, Unterrichts- oder Therapiestunden nach eigenem Ermessen abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall wird die Gebühr für bereits bezahlte Stunden anteilig zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter bestehen nicht.
5. Die Unterrichtsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt – es sei denn, sie werden aufgrund unzumutbarer Wetterbedingungen durch den Veranstalter/die Trainerin abgesagt. In diesem Fall werden die Unterrichtsstunden nachgeholt. Ortswechsel behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
6. Verspätungen des Teilnehmers zu Unterrichts- oder Therapiestunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
7. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem Teilnehmer abhängt. Soweit die Leistungsbeschreibung die Vorbereitung auf eine Prüfung vorsieht, gewährleistet der Veranstalter insbesondere nicht, dass der Teilnehmer die Prüfung besteht.
§ 2 – Zahlung
1. Der Preis für die Kurse aller Schulungs- oder Therapieangebote ist bei Anmeldung im Voraus zu entrichten. Sollte der Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer eine Trainingsstunde versäumen, wird diese weder nachgeholt noch wird die Gebühr dafür zurückerstattet. Sollten Blockangebote nicht innerhalb von sechs Monaten genutzt werden, verlieren diese ihre Gültigkeit und es erfolgt keine Rückerstattung des Veranstalters.
2. Für den Fall, dass Einzel- oder Therapiestunden nicht auf dem Trainingsgelände der Hundeschule Hürm durchgeführt werden, werden zusätzlich Fahrtkosten pro gefahrenen Kilometer (sh. Preisliste) fällig.
§ 3 – Rücktritt
1. Bei Rücktritt nach erfolgter schriftlicher Anmeldung, bei Nichtteilnahme oder vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Ausbildung durch den Teilnehmer – aus welchen Gründen auch immer – werden grundsätzlich keine Gebühren zurückerstattet.
2. Ein Einzel-, Gruppen, oder Therapietermin gilt auch bei telefonischer/mündlicher Vereinbarung und Zusage beider Seiten als verbindlich!
3. Bei Nichtzustandekommen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs/eine Gruppe zu einem avisierten Starttermin kann der Kurs durch den Veranstalter kurzfristig abgesagt werden. In diesem Fall werden bezahlte Gebühren zurückerstattet.
§ 4 – Haftung
1. Der Teilnehmer haftet für alle von sich, seinem Hund sowie von Begleitpersonen verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung der Trainerin handelt. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Eine Haftung des Veranstalters oder der Trainerin wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Soweit der Kunde durch die Trainerin aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme am Unterricht und die Benutzung des Unterrichtsgeländes sowie der dort aufgestellten Geräte erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
§ 5 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
§ 6 Gerichtsstand
1. Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung. Gerichtsstand ist St. Pölten.